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OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.1998 - 6 A 505/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für die Beschaffung eines Rollfiets für behindertes Kind
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beihilfefähigkeit; Rollfiet; Behindertes Kind; Hilfsmittel; Notwendigkeit; Angemessenheit
Verfahrensgang
- VG Münster, 13.12.1996 - 4 K 4730/94
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.1998 - 6 A 505/97
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 08.06.1994 - 1 RK 13/93
Krankenversicherung - Hilfsmittel Rollstuhlboy - Erforderlichkeit
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.1998 - 6 A 505/97
Eines vom VGH Bad.-Württ. in dem erwähnten Urteil vom 24.4.1996 vorgenommenen Rückgriffs auf die Rechtsprechung der Sozialgerichte zur gesetzlichen Krankenversicherung, nach der ein Hilfsmittel im Sinne des Sozialgesetzbuchs V erforderlich ist, wenn sein Einsatz zur Lebensbetätigung im Rahmen der allgemeinen Grundbedürfnisse benötigt wird, und wonach ein Anspruch eines gesetzlich Krankenversicherten gegen die Krankenkasse auf Versorgung mit einem Rollstuhlboy, einem nach seiner Bauart einem Rollfiets vergleichbaren Gerät, vgl. BSG , Urteil vom 8.6.1994 - 3/1 RK 13/93 -, auf Versorgung mit einem Speedy-Bike, einem Zusatzgerät zur schnelleren Fortbewegung eines Körperbehinderten mit einem mechanisch betriebenen Rollstuhl, vgl. SG Bremen, Urteil vom 13.8.1997 - S 7 Kr 37/96 -, sowie auf Versorgung mit einem Rollfiets, vgl. SG Münster, Urteil vom 21.2.1989 - S 14 Kr 18/88 - bejaht worden ist, bedarf es nicht. - VGH Baden-Württemberg, 24.04.1996 - 4 S 3208/94
Beihilfe für die Anschaffung eines Rollfiets
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.1998 - 6 A 505/97
So auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.4.1996 - 4 S 3208/94 -, DÖD 1997, 37. - SG Bremen, 13.08.1997 - S 7 KR 37/96
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Speedy-Bike
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.1998 - 6 A 505/97
Eines vom VGH Bad.-Württ. in dem erwähnten Urteil vom 24.4.1996 vorgenommenen Rückgriffs auf die Rechtsprechung der Sozialgerichte zur gesetzlichen Krankenversicherung, nach der ein Hilfsmittel im Sinne des Sozialgesetzbuchs V erforderlich ist, wenn sein Einsatz zur Lebensbetätigung im Rahmen der allgemeinen Grundbedürfnisse benötigt wird, und wonach ein Anspruch eines gesetzlich Krankenversicherten gegen die Krankenkasse auf Versorgung mit einem Rollstuhlboy, einem nach seiner Bauart einem Rollfiets vergleichbaren Gerät, vgl. BSG , Urteil vom 8.6.1994 - 3/1 RK 13/93 -, auf Versorgung mit einem Speedy-Bike, einem Zusatzgerät zur schnelleren Fortbewegung eines Körperbehinderten mit einem mechanisch betriebenen Rollstuhl, vgl. SG Bremen, Urteil vom 13.8.1997 - S 7 Kr 37/96 -, sowie auf Versorgung mit einem Rollfiets, vgl. SG Münster, Urteil vom 21.2.1989 - S 14 Kr 18/88 - bejaht worden ist, bedarf es nicht. - SG Münster, 21.02.1989 - S 14 KR 18/88
Hilfsmittel - Kostenübernahme - Krankenkasse - Fahrrad-Rollstuhl (Rollfiets)
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.1998 - 6 A 505/97
Eines vom VGH Bad.-Württ. in dem erwähnten Urteil vom 24.4.1996 vorgenommenen Rückgriffs auf die Rechtsprechung der Sozialgerichte zur gesetzlichen Krankenversicherung, nach der ein Hilfsmittel im Sinne des Sozialgesetzbuchs V erforderlich ist, wenn sein Einsatz zur Lebensbetätigung im Rahmen der allgemeinen Grundbedürfnisse benötigt wird, und wonach ein Anspruch eines gesetzlich Krankenversicherten gegen die Krankenkasse auf Versorgung mit einem Rollstuhlboy, einem nach seiner Bauart einem Rollfiets vergleichbaren Gerät, vgl. BSG , Urteil vom 8.6.1994 - 3/1 RK 13/93 -, auf Versorgung mit einem Speedy-Bike, einem Zusatzgerät zur schnelleren Fortbewegung eines Körperbehinderten mit einem mechanisch betriebenen Rollstuhl, vgl. SG Bremen, Urteil vom 13.8.1997 - S 7 Kr 37/96 -, sowie auf Versorgung mit einem Rollfiets, vgl. SG Münster, Urteil vom 21.2.1989 - S 14 Kr 18/88 - bejaht worden ist, bedarf es nicht.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.1998 - 12 A 5885/96
Arzt; Schriftliche Verordnung; Beihilfe; Hilfsmittel; Elektromobil; …
Bei einem Elektromobil handelt es sich vielmehr um ein Fortbewegungsmittel, das - anders als z.B. ein "Rollfiets" vgl. zu letzterem OVG NW, Beschluß vom 5. Mai 1998 - 6 A 505/97 - VGH Bad.- Württ., Urteil vom 24. April 1996 - 4 S 3208/94 -, DÖD 1997, 37 - der allgemeinen Lebenshaltung zuzurechnen ist. - OVG Saarland, 11.03.2002 - 1 R 11/00
Beihilfe für Therapie-Tandem - Fürsorgepflicht des Dienstherrn
Das Therapie-Tandem dient demgegenüber nicht dazu, lediglich die Folgen und Auswirkungen der Behinderung der Tochter des Klägers in den verschiedenen Lebensbereichen insbesondere auf privatem Gebiet zu beseitigen oder zu mildern vgl. zur Abgrenzung von gesundheitlicher und beruflicher Rehabilitation etwa BVerwG , Urteil vom 30.6.1983, Buchholz 238, 911 Nr. 4 BhV Nr. 1 = NVwZ 1985, 417 = DVBl. 1984, 429; zur Abgrenzung von Gegenständen der allgemeinen Lebenshaltung von solchen zur Änderung, Besserung, Behebung oder Beseitigung der Folgen eines regelwidrigen Körperzustandes siehe auch BVerwG , Urteile vom 14.3.1991, Buchholz 270 § 6 BhV Nr. 5 = DÖD 1991, 203 = ZBR 1991, 350, und vom 15.11.1990, Buchholz 271 L Beihilfe Nr. 9 = DÖD 1992, 28 = RiA 1992, 43; siehe auch VGH Kassel, Urteil vom 28.10.1987, ZBR 1988, 356; VGH München, Urteil vom 26.11.1992 -3 B 91.2339-, dokumentiert bei Juris; VGH Mannheim, Urteil vom 24.4.1996, IÖD 1996, 223 = DÖD 1997, 37; OVG Münster, Urteil vom 5.5.1998 - 6 A 505/97 -, dokumentiert bei Juris; OVG Koblenz, Urteil vom 19.3.1993, RiA 1994, 156. - VG Neustadt, 14.03.2005 - 6 K 1554/04
Spezialrampe für Elektrorollstuhl beihilfefähig
Das Zusatzgerät zum Rollstuhl wird damit im Rahmen der allgemeinen Grundbedürfnisse benötigt, denn hierzu gehört auch ein gewisser körperlicher und geistiger Freiraum, der die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben umfasst (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24. April 1996 - 4 S 3208/94 -, IÖD 1996, 223 ff. zur Beihilfefähigkeit eines Rollfiets, vgl. dazu auch noch OVG NRW, Beschluss vom 5. Mai 1998 ? 6 A 505/97 -, zitiert nach Juris).